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Beauftragte Person für Medizinproduktesicherheit im Gesundheitsamt

Gemäß § 6 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) gibt es im Gesundheitsamt als medizinische Einrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitenden eine Beauftragte Person für Medizinproduktesicherheit (BfMPS).

Diese nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Entgegennahme der Meldungen zu Risiken von Medizinprodukten (mutmaßlich schwerwiegende Vorkommnisse durch Anwender im Gesundheitsamt und Sicherheitshinweise/korrektive Maßnahmen durch Hersteller)
  • Koordination notwendiger korrektiver Maßnahmen, wie Produktrückrufe in enger Abstimmung mit Anwendern
  • Kontaktperson zu Behörden, Herstellern und Vertreibern/Lieferanten
  • Meldungen von mutmaßlich schwerwiegenden Vorkommnissen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Dokumentation aller Aktivitäten