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Antikorruptionsbeauftragte

Was sind die Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten?

Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten

Die vielfältigen Erscheinungsformen der Korruption, der stetige Wandel rechtlicher und moralischer Rahmenbedingungen sowie die gravierenden Auswirkungen eines Korruptionsfalles für das Gemeinwesen erfordern eine Bündelung der Aufgaben an einer zentralen Stelle. Ebenso liegt ein an Recht und Gesetz und am Gemeinwohl ausgerichtetes, von unlauteren Absichten unbelastetes Verwaltungshandeln im Interesse Bevölkerung und auch der Landkreisverwaltung. Es ist daher unabdingbar, dass die Verwaltung rechtswidriges korruptes Verhalten mit allen rechtlichen Möglichkeiten unterbindet und auch ahndet. Die verwaltungsintern betriebene Korruptionsprävention ist daher eine vordringliche Aufgabe von erheblicher Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund steht meine Arbeit als Antikorruptionsbeauftragte. Ich fungiere als neutrale Ansprechperson für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung, die sich jederzeit ohne Einhaltung des Dienstweges an mich als Antikorruptionsbeauftragte wenden können. Dies gilt in gleichem Maße auch für die Bürger und Bürgerinnen und sonstige Dritte.

In meiner Funktion als Antikorruptionsbeauftragte berate ich in Fragen der Korruptionsbekämpfung und -prävention und koordiniere die notwendigen Prozesse innerhalb der Verwaltung. Zu meinen Aufgaben gehören:

  • Beratung des Landrats in Fragen der Korruptionsprävention und bei Vorliegen von internen Verdachtsfällen auf Korruption,
  • Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten zum Thema Korruption,
  • Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, die Korruptionsfälle oder einen Verdacht melden wollen,
  • Beratung der Beschäftigten aller Fachbereiche bei Korruptionsverdacht
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen,
  • Beratung und Begleitung interner Untersuchungen mit Bezug zum Thema Korruption,
  • Schwachstellenanalyse zur Korruptionsprävention in der dienstbetrieblichen Organisation,
  • Beratung zu geeigneten internen Präventionsmaßnahmen gegen Korruption.

Als Antikorruptionsbeauftragte arbeite ich weisungsunabhängig und bin direkt dem Landrat unterstellt. Ich prüfe vorgebrachte Hinweise auf Korruptionsverdacht eigenverantwortlich darauf, ob diese sich auf Tatsachen stützen lassen und ob eine strafrechtliche Relevanz besteht. Um falsche Verdächtigungen oder üble Nachrede zu verhindern, wird jeder Sachverhalt sorgfältig geprüft. Für weitere Prüfungen steht mir in diesem Zusammenhang ein uneingeschränktes internes Informationsrecht zu. Im Fall eines begründeten Anfangsverdachts benachrichtige ich den Landrat und unterbreite Vorschläge zur Durchführung von internen Ermittlungen, zur Abgabe des Vorgangs für weitergehende Ermittlungen an die Strafverfolgungsbehörden sowie zur Einleitung von Maßnahmen gegen Verdunkelung.

Alle Hinweise und Anliegen werden selbstverständlich mit der gebotenen Diskretion behandelt. Dritten gegenüber werden Hinweise, die ich als Antikorruptionsbeauftragte erhalte, streng vertraulich behandelt. Dies gilt auch für die Namen der Hinweisgeber. Allerdings besteht die Verschwiegenheitspflicht nicht im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte). Sofern der Hinweisgeber den Strafverfolgungsbehörden gegenüber in jedem Falle unerkannt bleiben möchte, bleibt ihm die Möglichkeit, seine Hinweise in anonymisierter Form per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an mich zu richten. Auch solchen Hinweisen wird in vollem Umfang nachgegangen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass Recherchen aufgrund anonymer Hinweise oft ins Stocken geraten, weil wesentliche Gesichtspunkte, ohne die Möglichkeit den Hinweisgeber für Rückfragen zu kontaktieren, nicht aufzuklären sind. Vor diesem Hintergrund sollten Sie in Betracht ziehen, zumindest mir gegenüber, Ihre Identität zu offenbaren.

Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Die Aufdeckung und Aufklärung gelingt regelmäßig nur durch die Mithilfe von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Bürgern und Bürgerinnen, die zu Hinweisgebern werden. Sie unterstützen die Gesellschaft dabei, sich vor illegalen und illegitimen Machenschaften zu schützen, indem sie helfen diese aufdecken und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Gemeinwohls und des Rechtsstaates.

Zu meiner Person

Mein Name ist Christine Kinner. Ich bin Volljuristin und habe in dieser Funktion die Kreisverwaltung bereits in den vergangenen Jahren in vielfältigen Angelegenheiten ganz unterschiedlicher Rechtsbereiche beraten und vertreten. Vor meiner Tätigkeit für den Landkreis war ich Rechtsanwältin in einer mittelständischen Kanzlei in Berlin.