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Afrikanische Schweinepest: Aufhebung weiterer Sperrzonen

Brandenburgs Maßnahmen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind erfolgreich. Seit November 2023 gibt es nur noch wenige Fälle bei Wildschweinen im Kreis Spree-Neiße, was bedeutet, dass die bisherigen Sperrzonen uunter anderem im Landkreis Oder-Spree aufgehoben oder in Pufferzonen überführt werden.

Im Landkreis Oder-Spree gibt es seit über zwölf Monaten keinen positiven Fall der Afrikanischen Schweinepest mehr. Ein aktives Geschehen der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation kann aufgrund der durchgeführten Maßnahmen ausgeschlossen werden. Die Afrikanische Schweinepest gilt damit in diesen Gebieten als getilgt.

Dadurch werden einschränkende Maßnahmen für viele Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere für die Schweinehalter, für die Jagdausübungsberechtigten und für alle Bürger weitgehend gelockert. Die aktuell geltende Tierseuchenallgemeinverfügung für den Landkreis Oder-Spree wird heute amtlich bekannt gemacht und gilt ab 1. März 2024.

Das Risiko einer Wiedereinschleppung aus infizierten Gebieten besteht dauerhaft weiter und es ist daher erforderlich, die Schwarzwildpopulation auf Tilgungsniveau gesund zu halten und die Biosicherheitsmaßnahmen in allen schweinehaltenden Betrieben mit höchster Sorgfalt wirksam umzusetzen.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 29. Februar 2024