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Informationen zum richtigen Verhalten beim Angeln in ASP-Kerngebieten

Der Landkreis Oder Spree befindet sich seit der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg im September 2020 in einer schwierigen Tierseuchensituation, die nur durch intensive Bekämpfungsmaßnahmen eingedämmt und getilgt werden kann.

Viele Gewässer befinden sich in einem Kerngebiet, in dem sehr intensive Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden, sichtbar durch die Zauntrassen, die diese Kerngebiete umschließen und die Ausbreitung in weitere Flächen des Landkreises verhindern sollen. Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist grundsätzlich verboten.

Wir möchten Ihnen durch diese Ausnahme dennoch das Angeln ermöglichen unter Beachtung folgender Punkte:

  • Es darf nur der unmittelbare Uferbereich betreten werden.
  • Der Bereich des Kerngebietes darf mit Fahrzeugen nur über öffentliche Straßen und Wege befahren werden. Das Befahren von Waldwegen ist nur mit einer Waldfahrgestattung gestattet.
  • Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkplätzen oder auf den festgelegten Flächen abzustellen.
  • Zum Erreichen der Gewässer zu Fuß sind vorhandene Wege zu nutzen.
  • Zum Passieren von Schutzzäunen sind die vorhandenen Tore zu nutzen. Nach der Nutzung sind die Tore wieder zu verschließen.
  • Zelten und Campieren ist gemäß § 22 Absatz 4 dem Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) grundsätzlich nicht gestattet.
  • Beschädigungen der Tore und des Schutzzaunes sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich telefonisch unter der Telefon Hotline 03366 35-2020 oder per E-Mail unter asp@l-os.de zu melden.
  • Mitgeführte Hunde dürfen nicht frei umherlaufen. Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
  • Jedes verendet aufgefundene Wildschwein oder jeder Verdacht auf Erkrankung an Afrikanischer Schweinepest (ASP) oder sonstige Auffälligkeiten in Bezug auf Schwarzwild sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich unter Angabe des Ortes (GPS-Daten) telefonisch unter der Telefon-Hotline 03366 35-2020 oder per E-Mail unter fallwildmeldung@l-os.de anzuzeigen.
  • Ist jemand in Berührung mit einem Wildschwein oder Teilen eines Wildschweins gekommen, hat er Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Oder-Spree (nachfolgend: Veterinäramt) durchzuführen.
  • Hunde und Gegenstände (auch Fahrzeuge), die mit Wildschweinen oder Teilen von Wildschweinen in Kontakt gekommen sind, sind ohne Zeitverzug zu reinigen und mit einem viruziden Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie keine Lebensmittel, insbesondere keine belegten Brote, oder deren Verpackungen verlieren. Hierdurch könnten Wildschweine angelockt werden. Nehmen Sie möglichen Abfall unbedingt wieder mit nach Hause.

Die Ausnahme gilt nur für berechtigte Angler und Anglerinnen und nicht für Begleitpersonen!

Nur in gemeinsamer Verantwortung werden wir diese Tierseuche bekämpfen und wieder tilgen können, je konsequenter alle handeln, desto eher ist Normalität möglich!

Datum: 16. Juli 2021