Landpachtverträge, Prüfung von Grundstückskaufverträgen
Entsprechend des Landpachtverkehrsgesetzes(LPachtVG) wird der Abschluss eines Pachtvertrages
- durch Vorlage des Originals beziehungsweise einer beglaubigten Kopie oder
- im Falle eines mündlichen Vertrages durch inhaltliche Mitteilung angezeigt.
Das Gleiche gilt für vereinbarte Veränderungen zum anzeigepflichtigen Pachtvertrag sowie dessen Beendigung.
Die Anzeige wird durch Verwaltungsakt den Beteiligten bekanntgegeben.
Gesetze:
- Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (LPachtVG)
- Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom 8. November 1985 (BGBl.I Seite 2065)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 581 folgende