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Eingriffe in Uferbereiche bis 30. September aus Naturschutzgründen untersagt

Um die Pflanzen und Tiere im Flachwasser- und Uferrandbereich von Gewässern zu schützen, weisen wir darauf hin, dass jegliche Eingriffe in dieses Biotop laut Bundesnaturschutzgesetz seit dem 1. März verboten sind.

Röhricht ist Teil dieses besonderen Lebensraumes am Wasser und steht entsprechend unter Naturschutz. Es ist aufgrund seiner ökologischen Bedeutung als Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten, seiner Filterfunktion zur Reinigung von Gewässern und seiner Rolle beim Schutz vor Erosion als besonders wertvoller Landschaftsbestandteil anzusehen. Es trägt zur Biodiversität, zum Klimaschutz und zur Stabilisierung von Ökosystemen bei.

Sie planen Röhricht zu schneiden oder zu entfernen? Dann dürfen Sie das wieder ab 1. Oktober - allerdings nur mit einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Bitte reichen Sie dazu rechtzeitig einen Antrag ein und stellen Sie sicher, dass der Röhrichtschnitt keine negativen Auswirkungen auf das Ökosystem hat.

Es ist wichtig, dass wir gemeinsam verantwortungsvoll handeln, um die wertvollen Biotope zu schützen und zu erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Theresa Schreglmann, unsere Expertin im Landratsamt zum Thema Biotopschutz:

Datum: 5. März 2024