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Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für Personen aus der Ukraine ohne Vorsprache

Am 5. Dezember 2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für Personen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 infolge des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 (1) Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung fort.

Entsprechend der Regelungen ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde zur Verlängerung nicht notwendig. Es werden keine diesbezüglichen Termine vergeben.

Informationen finden Sie auch auf dem Hilfeportal www.germany4ukraine.de.

Bitte richten Sie weiterführende Fragen per E-Mail an integration@l-os.de.

Datum: 27. Dezember 2023