Inhalt

Kreisverwaltung verkauft Baugrundstück in Fürstenwalde

Der Landkreis Oder-Spree schreibt hiermit, ein nicht mehr für die Verwaltung benötigtes Grundstück zum Verkauf aus.

Das angebotene Baugrundstück befindet sich in der Buggenhagenstraße 17 in Fürstenwalde/Spree und liegt in einer ruhigen Seitenstraße ohne Durchgangsverkehr. Zu Fuß ist der Bahnhof Fürstenwalde/Spree in 15 Minuten erreichbar und ermöglicht über den RE1 eine direkte Anbindung nach Berlin und Frankfurt(Oder). Bei dem Objekt handelt es sich um ein mit einem Abrissgebäude bebauten Grundstück.

Das Grundstück befindet sich im Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde im Bereich einer Wohnbaufläche (W) Typ 3 (Geschossflächenzahl bis 0,3) und liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die planungsrechtliche Beurteilung eines Vorhabens könnte über die oben genannten Regelungen des Bebauungsplanes hinaus nach Paragraph 34 Baugesetzbuch erfolgen. Näheres erfragen Sie bitte beim Bauamt der Stadt Fürstenwalde/Spree oder beim Bauordnungsamt des Landkreises Oder-Spree.

Das Grundbuch ist in Abteilung II und III lastenfrei.

Die Straße ist eine unbefestigte kommunale Nebenstraße. Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas liegen aus öffentlicher Versorgung vor, Abwasser und Telefon sind vorhanden. Zum Grundstück gehört eine Fertigteilgarage (hinterer Grundstücksbereich), welche nicht verkauft wird.

Das Objekt ist nicht öffentlich zugänglich. Besichtigungen des Grundstückes sind bis zum 3. September 2024 möglich. Hierfür vereinbaren Sie bitte innerhalb der Ausschreibungsfrist einen Termin mit Steffi Poeschke unter 03366 35-1217 oder liegenschaftsverwaltung@l-os.de

Die Ausschreibung des vorbezeichneten Grundbesitzes erfolgt öffentlich und überregional. Für die mögliche Nutzung gibt der Veräußerer keine Garantien ab. Jeder Kaufinteressent muss sich vor Angebotsabgabe über den Ausschreibungsgegenstand und seine mögliche Nutzung informieren. Den Zuschlag erhält der Interessent, der das höchste Angebot abgibt.

Das Mindestangebot beträgt 290.000 Euro.

Gebote unterhalb des Mindestgebotes bleiben unberücksichtigt. Abgegebene Angebote dürfen keine Bedingungen oder Vorbehalte beinhalten. Die Rücknahme eines Angebotes muss schriftlich vor Auslaufen der Angebotsfrist erfolgen.

Der Kaufpreis ist binnen vier Wochen nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht, so wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Eine entsprechende Regelung dazu sowie eine Regelung zum Mehrerlös werden im Kaufvertrag berücksichtigt. Berücksichtigt werden Gebote, die bis zum 3. September 2024 (Posteingang beim Landkreis Oder-Spree) eingegangen sind. Interessenten sind verpflichtet, das Angebot bis zur Beurkundung des notariellen Kaufvertrages aufrecht zu erhalten. Die verbindliche Entscheidung, mit welchem Interessenten der Kaufvertrag abgeschlossen wird, trifft der Kreistag am 6. Oktober 2024 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Mindestinhalte für die Angebotsabgabe:

  • Interessent (vollständiger Name, gegebenenfalls Firma sowie Handelsregisterauszug;Kontaktdaten, gegebenenfalls Erklärung über wirtschaftlich Berechtigten)
  • Anschrift
  • Erklärung über politisch exponierte Person
  • Festes Gebot in Euro (keine Preisspanne)
  • Nutzungsabsichten

Ausgeschlossen sind:

  • Mitarbeitende des Landkreises Oder-Spree und deren Angehörige
  • Barzahlungen

Angebote sind per Post in einem verschlossenen Umschlag bis zum 3. September 2024 einzureichen bei:

Landkreis Oder-Spree
Zentrale Vergabestelle
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
- Angebot Ausschreibung Buggenhagenstraße, Fürstenwalde/Spree, NICHT ÖFFNEN -

Datum: 21. Mai 2024