Landkreis Oder-Spree bestätigt Nachweis der Geflügelpest bei einer Wildgans in Hartmannsdorf
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Bei einer Graugans bei Spreenhagen (Symbolfoto) ist die Geflügelpest nachgewiesen worden.
Im Landkreis Oder-Spree ist bei einer Graugans in Hartmannsdorf bei Spreenhagen die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat die positive Probe bestätigt. Der Tierkörper war von Bürgern gefunden und im Rahmen des Wildtiermonitorings untersucht worden. Es handelt sich um den ersten amtlich bestätigten Fall im Land Brandenburg in diesem Herbst.
Das Friedrich-Loeffler-Institut rechnet angesichts des Herbstvogelzugs mit einem weiteren Anstieg der Nachweise des hochpathogenen Geflügelpestvirus (HPAIV H5) bei Wildvögeln und Geflügel in Deutschland. Damit steigt auch das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände. Für den Landkreis Oder-Spree werden aufgrund des Nachweises bei einem Wildvogel keine Restriktionszonen eingerichtet.
„Auch wenn es sich bislang um einen einzelnen Nachweis bei einem Wildvogel handelt, müssen wir die Situation ernst nehmen. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind aufgerufen, die höchsten Biosicherheitsstandards konsequent einzuhalten. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln müssen unbedingt vermieden werden“, erklärt Petra Senger, Amtstierärztin und Leiterin des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Oder-Spree.
Die gewerblichen Geflügelhalter im Landkreis wurden bereits über die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts durch das zuständige Amt informiert. Die Biosicherheitsmaßnahmen gelten ausdrücklich auch für kleine und private Geflügelhaltungen. Dazu gehören unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, geeignete Schutzkleidung und Schuhwerk sowie regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.
Auch die Bevölkerung wird um Aufmerksamkeit gebeten: Kranke oder verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden. Tot aufgefundene Tiere können per E-Mail an fallwildmeldung@l-os.de gemeldet werden. Wichtig ist die Angabe des Fundortes, möglichst mit Koordinaten. Die Abholung erfolgt durch das Bergeteam des Landkreises. „Wir bitten Bürgerinnen und Bürger, entsprechende Funde zu melden und dabei möglichst genaue Standortangaben zu machen. So kann unser Bergeteam die Tiere gezielt abholen“, so Senger.
Über die aktuelle Entwicklung und weitere Hinweise informiert das Friedrich-Loeffler-Institut unter www.fli.de.
Datum: 7. November 2026