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Landwirtinnen und Landwirte informieren sich über Änderungen der Agrarförderung

Rappelvoll war der große Burgsaal bei der Informationsveranstaltung zur EU-Agrarförderung © Karolin Ring Rappelvoll war der große Burgsaal bei der Informationsveranstaltung zur EU-Agrarförderung

Mehr als 100 Landwirtinnen und Landwirte aus der Oder-Spree-Region waren am Mittwoch, den 26. März 2025 der Einladung des Sachgebietes Landwirtschaft gefolgt, um sich über Neuerungen in der EU-Agrarförderung (Gemeinsame Agrarpolitik GAP) zu informieren.

Landrat Frank Steffen eröffnete die Veranstaltung auf der Burg Beeskow mit den Worten: „Unser Team Landwirtschaft ist heute hier, um Sie bei den Anträgen zu unterstützen. Wir sind an Ihrer Seite, wir sind Ihre Partner, denn wir wollen, dass die notwendigen Zahlungen rechtzeitig bei Ihnen ankommen." In seiner Rede ging er auch auf die Umstrukturierungen im letzten Jahr ein, bei der das Landwirtschaftsamt, dem Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zugeteilt wurden: „Viele von Ihnen haben vielleicht gedacht, was macht der da. Heute sage ich Ihnen, ich bin froh, dass wir so entschieden haben, denn mit Petra Senger haben wir eine erfahrene und krisenerprobte Amtsleiterin, die den Bereich Landwirtschaft mit Sachverstand und Augenmaß führt."

In einem anschließenden Vortrag erläuterte Kerstin Zastrow aus dem Team Agrarförderung Änderungen und Neuigkeiten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.

Die neuen Regelungen betreffen unter anderem folgende Punkte:

  • Soziale Konditionalität (Auflagen): Damit werden die Fördergelder an Vorgaben zu Arbeitsbedingungen, Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und Arbeitssicherheit im Umgang mit Arbeitsgeräten geknüpft. Festgestellte Verstöße führen folglich zu förderrechtlichen Sanktionen. Bereits bestehende Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit bilden die Grundlage dieser Konditionalität.

  • Erleichterungen bezüglich der Moorkulisse: Das Umwandlungsverbot von Dauerkulturen zurück in Ackerland wird auf Obstbaumkulturen begrenzt. D.h. beispielsweise Flächen, die mit Spargel oder Miscanthus bestellt sind, dürfen wieder zu Ackerland umgewandelt werden.

  • Fruchtwechsel: Der Fruchtwechsel wird auf zwei Vorgaben begrenzt: Generell ist schlagspezifisch auf Ackerflächen spätestens im dritten Jahr eine andere Kultur anzubauen. Zusätzlich muss auf mind. 33 % der Ackerfläche ein jährlicher Fruchtwechsel eingehalten werden, der auch durch den Anbau einer Zwischenfrucht im Vorjahr nachgewiesen werden kann. Die Ausnahmeregelungen bleiben grundsätzlich wie bisher bestehen.

  • Gekoppelte Tierprämien: Für die Jahre 2025 und 2026 wird die Prämie für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen erhöht. Für Mutterkühe ist eine Prämie von etwa 86 Euro pro Tier und für Mutterschafe und -ziegen eine von circa 38 Euro pro Tier geplant. Bei Mutterschafen und -ziegen entfällt die Stichtagsmeldung als Obergrenze und das Mindestalter.

Ausführliche Informationen zur Agrarförderung 2025 finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Gut zu wissen: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört zu den wichtigen Aufgabenfeldern europäischer Politik. Auch wenn die Mitgliedstaaten in der Umsetzung der GAP durch das neue Umsetzungsmodell zunehmend mehr Gestaltungsspielräume und mehr Verantwortung erhalten, zählt die GAP weiterhin zu den am stärksten vergemeinschafteten Politikbereichen der EU.

Datum: 27. März 2025