Nachbarschaftshilfe wächst - weitere Schulung im Landkreis Oder-Spree
Pflegebedürftige Menschen möchten möglichst lange selbstbestimmt in ihrem vertrauten Zuhause leben. Oft sind es dabei gerade die kleinen Dinge des Alltags, bei denen Unterstützung benötigt wird: gemeinsam einkaufen gehen, bei Erledigungen begleiten, im Haushalt unterstützen, einen Spaziergang machen oder einfach Zeit miteinander verbringen.
Genau hier setzt die Nachbarschaftshilfe in der Pflege an. Mit der Ende 2025 in Kraft getretenen neuen Brandenburgischen Angebotsanerkennungsverordnung wurde die Möglichkeit geschaffen, auch Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer anzuerkennen. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag zu entlasten, die häusliche Pflege zu stärken und vorhandenes nachbarschaftliches Engagement unkomplizierter nutzbar zu machen.
Die Nachbarschaftshilfe kann beispielsweise Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arzt- oder Behördenwegen sowie gemeinsame Aktivitäten umfassen. Nach erfolgter Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung kann eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI abgerechnet werden.
Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer kann sein, wer:
- mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist,
- mit der pflegebedürftigen Person nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebt,
- nicht zugleich für die pflegebedürftige Person als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI tätig ist,
- eine Schulung über Grund- und Notfallwissen nachweist oder bei entsprechender beruflicher Qualifikation bzw. einem Nachweis über den Besuch eines Pflegekurses an einer Informationsveranstaltung zur Nachbarschaftshilfe teilgenommen hat,
- beim Landesamt für Soziales und Versorgung registriert worden ist.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, an einer entsprechenden Schulung teilgenommen hat und sich anschließend beim Landesamt für Soziales und Versorgung registrieren lässt, kann die Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten. Die Aufwandsentschädigung kann von der unterstützten pflegebedürftigen Person über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von bis zu 131 Euro monatlich abgerechnet werden.
Dass dieses Angebot angenommen wird, zeigt die Entwicklung im Land Brandenburg deutlich: Seit der Anerkennung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe Ende 2025 haben sich bereits mehr als 1.000 Menschen registrieren lassen. Im Landkreis Oder-Spree sind die Pflegestützpunkte zugleich Anlauf- und Servicepunkte für die Nachbarschaftshilfe sowie für alle Fragestellungen rund um den Themenkomplex Pflege. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Interessierte an den Standorten Beeskow, Eisenhüttenstadt, Erkner und Fürstenwalde. Dort erhalten sie Informationen rund um die Nachbarschaftshilfe, die Voraussetzungen für eine Tätigkeit sowie zum weiteren Verfahren.
Auch der Landkreis Oder-Spree möchte die Nachbarschaftshilfe weiter bekannt machen und engagierte Menschen für diese Form der Unterstützung gewinnen. Bereits im April 2026 fand in Beeskow eine erste Schulung durch die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ) statt, die auf gute Resonanz stieß.
Daran knüpft nun die zweite Veranstaltung an: Am 23. September 2026 findet von 9:00 bis 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Pflegestützpunktes in Eisenhüttenstadt eine weitere Schulung durch FAPIQ statt.
Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal. Die Teilnahme ist auf die verfügbaren Plätze begrenzt: Schulung vor Ort (6h) für Nachbarschaftshelferinnen und -helfer in Eisenhüttenstadt.
Die Teilnehmenden erhalten dort das notwendige Wissen für ihre spätere Tätigkeit als Nachbarschaftshelfende und erfahren unter anderem, welche Rahmenbedingungen gelten, welche Aufgaben zur Nachbarschaftshilfe gehören und wie die Registrierung und Abrechnung funktionieren.
Auch Mitarbeitende der Pflegestützpunkte des Landkreises Oder-Spree werden vor Ort sein und stehen den Teilnehmenden für Fragen und den weiteren Austausch zur Verfügung.
Die Nachbarschaftshilfe zeigt dabei, dass Unterstützung nicht immer große Strukturen braucht. Oft können Menschen aus der unmittelbaren Umgebung mit vergleichsweise kleinen Hilfen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Pflegebedürftige ihren Alltag länger selbstständig bewältigen und in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können.
Datum: 17. September 2026