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Nur noch digitale Passfotos erlaubt: Neue Regelung bei Ausweisdokumenten im Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration

Passbilder © photology2000

Seit dem 1. Mai 2025 gelten in ganz Deutschland neue gesetzliche Vorgaben: Bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Aufenthaltstiteln dürfen nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Herkömmliche Passfotos auf Papier, beispielsweise aus Fotokabinen, sind nicht mehr zulässig.

„Die neue Regelung soll das Sicherheitsniveau bei hoheitlichen Dokumenten deutlich erhöhen und Manipulationen wie Bildfälschungen verhindern“, erklärt Ariane Haupt, Leiterin des Amtes für Ausländerangelegenheiten und Integration.

Die Ausländerbehörde im Landkreis Oder-Spree wird zeitnah mit zertifizierten Systemen zur Erstellung von digitalen Lichtbildern ausgestattet, so dass diese dann für Aufenthaltstitel und Reisepässe direkt vor Ort für sechs Euro pro Person erstellt werden können

Selbstverständlich können auch zertifizierte Fotodienstleistende genutzt werden. Diese übermitteln die Lichtbilder über ein anerkanntes Verfahren direkt an die Behörde. Weitere Informationen stellt das Bundesinnenministerium unter www.personalausweisportal.de bereit.

Gut zu wissen: Diese Regelung gilt nur für die Beantragung hoheitlicher Dokumente. Für vorübergehende Dokumente, wie Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder Fiktionsbescheinigungen ist weiterhin das biometrische Passfoto in Papierform notwendig.

Datum: 2. Mai 2025