Umschreibung ukrainischer Führerscheine - Das müssen Sie beachten!
Das Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr rechnet mit einem erhöhten Antragsaufkommen die Umschreibung ukrainischer Führerscheine betreffend und weist deshalb auf die Nutzung der Online-Terminvereinbarung hin.
Buchen Sie bitte für die prüfungsfreie Umschreibung Ihres ukrainischen Führerscheins (nach § 31 in Verbindung mit der Anlage 11 der FEV) unbedingt vorab einen Termin über die Internetseite des Landkreises Oder-Spree und wählen Sie dafür die Kategorie "Ausländische Fahrerlaubnisse"
Sollten bereits alle Termine vergeben sein, so versuchen Sie es bitte an den Folgetagen erneut. Die Freischaltung neuer Termine erfolgt jeweils zum Wochenbeginn.
Folgende Unterlagen sind zu Ihrem Termin mitzubringen:
- alle Ausweisdokumente (national und von der Ausländerbehörde)
- gültiger Führerschein - im Original
- ein aktuelles, biometrisches Passbild in Papierform
- gegebenenfalls einen Nachweis über die Namensänderung
Bitte beachten Sie, dass eine Umschreibung nur möglich ist, wenn der Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland vor der Gründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland erfolgte.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Detailseite "Führerschein" unserer Führerscheinstelle.
Datum: 25. August 2026