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Umweltamt unterwegs: Verstärkte Kontrollen der Mehrweg- und Pfandpflicht

Seit einem Jahr sind umfassende Änderungen im Verpackungsgesetz in Kraft getreten, um die Umwelt und das Klima zu schonen. Mit dem Ziel, weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zu verbrauchen, ist ein Angebot für Mehrweggeschirr gesetzlich verpflichtend. Dies betrifft unter anderen Einwegbecher für Getränke (Coffee-to-go) oder Verpackungen für Essen zum Mitnehmen (Takeaway-Essen). Für den Kunden muss eine Wahlmöglichkeit bestehen. Zudem müssen alle Betriebe auf das Mehrwegangebot deutlich und sichtbar hinweisen.

Ob die Mehrwegangebotspflicht ganz oder nur eingeschränkt gilt, hängt von der Betriebsgröße (unter 80 Quadratmetern) und der Mitarbeiterzahl (maximal 5) ab. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung obliegt dem Landkreis als untere Abfallwirtschaftsbehörde.

Außendienstmitarbeiter des Umweltamtes werden ab sofort vermehrt Kontrollen durchführen. Im Schwerpunkt dieser Überwachung soll die informierende und aufklärende Wirkung stehen. Dadurch soll das Wissen im Bereich der Mehrwegverpackungen, vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie das Bewusstsein zur Nachhaltigkeit und zur Reduzierung von Verpackungsabfällen gestärkt werden. Hierzu zählt ebenso die Einhaltung der Pfandpflicht für Getränkedosen und Einwegflaschen nach dem Verpackungsgesetz.

Datum: 24. Januar 2024