Versicherungswechsel
Wenn ein Versicherungswechsel vorliegt und das Fahrzeug zugelassen ist, muß der Versicherungsgeber die Haftpflichtbestätigung durch eine siebenstellige eVB-Nummer digital an die Zulassungsstelle übersenden.
Wenn ein Versicherungswechsel vorliegt und das Fahrzeug zugelassen ist, muß der Versicherungsgeber die Haftpflichtbestätigung durch eine siebenstellige eVB-Nummer digital an die Zulassungsstelle übersenden.