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Warnung aus aktuellem Anlass vor illegalen Wanderarbeitern

Durch benachbarte Landkreise wurde in der Vergangenheit wiederholt gegen eine Gruppe von ausländischen Wanderarbeitern ermittelt, die nunmehr anscheinend auch in unserem Landkreis agieren. Erste Erkenntnisse ergaben, dass gewerbsmäßige Arbeiten - insbesondere Pflasterarbeiten - angeboten wurden, ohne dass der ermittelte Personenkreis ein Gewerbe angemeldet hat beziehungsweise in eine Handwerksrolle einer Handwerkskammer eingetragen ist. Die Wanderarbeiter benutzen Unterlagen, die auf den ersten Blick seriös wirken, diese enthalten jedoch überwiegend unwahre Angaben.

Lassen Sie sich bitte nicht täuschen!

Der Landkreis Oder-Spree als zuständige Behörde bei der Bekämpfung von illegaler Gewerbe- und Handwerksausübung sowie Schwarzarbeit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei dieser Art von Geschäften sehr wahrscheinlich um Schwarzarbeit handelt.

Es werden nicht nur Steuern, Handwerkskammer- oder Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen, sondern auch handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften verletzt. Auch setzen Sie sich als eventuell Auftraggeber der Gefahr aus, wegen der Beauftragung von Schwarzarbeit ordnungswidrig zu handeln. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sieht hierfür erhebliche Geldbußen vor.

Wie können Sie sich schützen? Was können Sie vor der Vergabe Ihres Auftrages prüfen?

Fragen Sie nach einer behördlich bestätigten Gewerbeanzeige oder einer Reisegewerbekarte und lassen Sie sich diese zeigen. Fragen Sie nach einer Handwerkskarte, wenn es sich um ein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk oder aber um ein handwerksähnliches Gewerbe handelt. Welche Tätigkeiten darunter fallen, erfahren Sie in den Anlagen A und B der Handwerksordnung (HwO), zu finden im Internet unter: www.gesetze-im-internet.de/hwo

Erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Gewerbebehörde und der zuständigen Handwerkskammer, ob die Firma dort angemeldet ist. Prüfen Sie vor Auftragserteilung die Erreichbarkeit der Firma. Fragen Sie nach, wo Werkzeuge und Arbeitsgeräte gelagert werden und woher benötigte Baustoffe bezogen werden. Erkundigen Sie sich ebenfalls, wo Bauabfälle und Erdaushub entsorgt werden, da dies häufig illegal in freier Natur erfolgt. Notieren Sie sich Fahrzeugkennzeichen. Erstatten Sie Anzeige!

Wer fragwürdige Personen sieht oder wem dubiose Handwerksleistungen angeboten werden beziehungsweise wurden, wird gebeten, sich beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Sachgebiet Kreisordnungsbehörde des Landkreises Oder-Spree zu melden.

Hinweise können unter der Telefonnummer: 03366 35-1337 oder per E-Mail unter: ordnungsamt@l-os.de gegeben werden.

Mit einer Anzeige helfen Sie, Schwarzarbeit zu bekämpfen und damit finanzielle Schäden für die Solidargemeinschaft zu verhindern. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Freundliche Grüße

Michael Rose
Amtsleiter
Amt für Straßenverkehr und Ordnung

Datum: 4. September 2023