Agrarförderantrag
Hinweise zum Antragsverfahren
Die Antragstellung zur Agrarförderung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über den WebClient (neu: Inet agrar).
Antragsteller mit Betriebssitz in Berlin und Brandenburg stellen den Agrarförderantrag im Antragssystem des Landes Brandenburg. Bitte beachten Sie, dass alle durch den Betrieb bewirtschafteten Flächen, die sich in Brandenburg beziehungsweise Berlin befinden, in diesem Antragssystem eingezeichnet werden müssen. Sollten Sie auch Flächen in einem anderen Bundesland bewirtschaften, werden diese im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes erfasst. Nähere Hinweise dazu finden Sie im Internet unter: www.zi-daten.de.
Antragsteller mit Flächen in Berlin und Brandenburg, deren Betriebssitz sich in einem anderen Bundesland befindet, stellen den Agrarförderantrag (Sammelantrag) in der zuständigen Behörde des für den Betriebssitz zuständigen Bundeslandes.
Die in Berlin und Brandenburg befindlichen Flächen müssen im Antragssystem von Brandenburg und Berlin eingezeichnet und aktiviert werden. Gegebenenfalls können auch Anträge auf Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete, KULAP- und Natura-2000-Zahlungen für die Flächen gestellt werden.
Vor der erstmaligen Anmeldung im Antragssystem des Landes Brandenburg muss der Betrieb für die Antragstellung registriert werden. Zur leichteren Datenerfassung übergeben Sie einen Stammdatenausdruck Ihres Betriebssitzlandes. Nach der Registrierung können Sie sich im Antragsprogramm anmelden.