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Agrarförderantrag

Hinweise zum Antragsverfahren

Die Antragstellung zur Agrarförderung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über den WebClient (neu: Inet agrar).

Im Antragsjahr 2024 werden zwei Anmeldeverfahren für den Agrarförderantrag zur Verfügung gestellt:

  • das bisher bekannte Verfahren mit BNR-ZD und ZID-PIN (mit Datenbegleitschein)
  • neue Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) (ohne Datenbegleitschein)

Wichtige Erläuterungen und Hinweise zum Antragsverfahren 2024 erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) sowie des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Um Sanktionen und Kürzungen Ihrer Zahlungen zu vermeiden, beachten Sie bitte die in der Hinweisbroschüre zum Agrarförderantrag 2024 sowie in der Hinweisbroschüre zur Konditionalität mitgeteilten Hinweise und Festlegungen. Diese sind für alle Antragsteller verbindlich.

Zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Antragsprogrammes konnten noch nicht alle neuen gesetzlichen Regelungen programmtechnisch umgesetzt werden. Auch fehlen noch bestimmte Ausführungen in der Hinweisbroschüre, die aufgrund der Kurzfristigkeit der geschaffenen Regelungen bei Redaktionsschluss noch nicht absehbar waren.

Die 2. Gemeinsame Agrarpolitik Ausnahme-Verordnung ist am 22. März 2024 im Bundesrat verabschiedet worden. Darin ist eine Ausnahmemöglichkeit für den GLÖZ-Standard 8 (Bereitstellung von mindestens 4 Prozent nichtproduktiver Flächen) vorgesehen. Im Antragsjahr 2024 können die 4 Prozent nichtproduktiver Flächen auch durch den Anbau von Leguminosen als Hauptkultur und beziehungsweise oder durch Zwischenfrüchte erbracht werden.

Die Flächen, welche für die Erfüllung des GLÖZ-Standards 8 herangezogen werden sollen, sind im Agrarförderantrag 2024 wie folgt zu kennzeichnen:

  1. Ackerbrachen: Nutzcode 591 und die Bindung 62 (Selbstbegrünung) oder 66 (aktive Begrünung)
  2. Landschaftselemente an Ackerland: Automatische Vorbelegung im Antragsprogramm
  3. Leguminosen als Hauptkultur: Ein Nutzcode für Leguminosen und die Bindung 68 (GLÖZ 8 - Leguminosen)
  4. Zwischenfrüchte und Untersaaten: Ein Nutzcode für Ackerland und die Bindung 67 (GLÖZ 8 - Zwischenfrucht, Gründecke)

Der ÖR-Kondi-Rechner im Antragsprogramm ist noch nicht an diese neuen Regelungen angepasst und zeigt keine korrekten Informationen für einzelne GLÖZ-Standards und Ökoregelungen.

Nach erfolgter Programmanpassung werden Ihnen entsprechende Hinweise angezeigt.

Bei einer Anmeldung in der Antragssoftware mit BNR-ZD und ZID-PIN muss ebenso der unterschriebene Datenbegleitschein bis 15. Mai 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein (per Post, E-Mail oder Telefax). Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins! Bei eingescannten und per E-Mail oder Telefax verschickten Datenbegleit-scheinen muss das handschriftlich unterschriebene Original unverzüglich nachgereicht werden.

Bei einer Anmeldung in der Antragssoftware mit Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) ist kein Datenbegleitschein erforderlich.

Antragsteller mit Betriebssitz in Berlin und Brandenburg stellen den Agrarförderantrag im Antragssystem des Landes Brandenburg. Bitte beachten Sie, dass alle durch den Betrieb bewirtschafteten Flächen, die sich in Brandenburg beziehungsweise Berlin befinden, in diesem Antragssystem eingezeichnet werden müssen. Sollten Sie auch Flächen in einem anderen Bundesland bewirtschaften, werden diese im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes erfasst. Nähere Hinweise dazu finden Sie im Internet unter: www.zi-daten.de.

Antragsteller mit Flächen in Berlin und Brandenburg, deren Betriebssitz sich in einem anderen Bundesland befindet, stellen den Agrarförderantrag (Sammelantrag) in der zuständigen Behörde des für den Betriebssitz zuständigen Bundeslandes.

Die in Berlin und Brandenburg befindlichen Flächen müssen im Antragssystem von Brandenburg und Berlin eingezeichnet und aktiviert werden. Gegebenenfalls können auch Anträge auf Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete,  KULAP- und Natura-2000-Zahlungen für die Flächen gestellt werden.

Vor der erstmaligen Anmeldung im Antragssystem des Landes Brandenburg muss der Betrieb für die Antragstellung registriert werden. Zur leichteren Datenerfassung übergeben Sie einen Stammdatenausdruck Ihres Betriebssitzlandes. Nach der Registrierung können Sie sich im Antragsprogramm anmelden.

Ansprechpartner

  1. Frau Kruse

    Agrarförderung Widerspruch, Abtretungen, Pfändungen, Schuldnerverwaltung
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  2. Frau Zastrow

    Agrarförderung, Direktzahlungen
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  3. Frau Basner

    Agrarförderung, Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete, Natura 2000
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  4. Frau Fischer

    Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  5. Frau Lochmann

    Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  6. Frau Wagner

    Agrarförderung, Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete, Natura 2000
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  7. Herr Kindt

    Agrarförderung, Cross-Compliance-Koordinator, Vor-Ort-Kontrolle, Referenzpflege Landwirtschaftliches Flächenidentifikationssystem
    Sachbearbeiter

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  8. Frau Neumann

    Agrarförderung, Referenzpflege Landwirtschaftliches Flächenidentifikationssystem
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  9. Frau Grumme

    Direktzahlungen, Ausgleichszulage (AGZ)
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow