Außerbetriebsetzung eines KFZ
Bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) besteht für den Halter die Möglichkeit, sich das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung seines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für 12 Monate reservieren zu lassen.
Rechtlicher Hinweis:
- §14 Absatz1 Fahrzeugzulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- Kennzeichentafel(n),
- Fahrzeugschein (ZBI)
Gebühr:
- 7,80 Euro (Abmeldung innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirkes)