Ausfuhrkennzeichen
Rechtliche Hinweise: §45 Fahrzeugzulassungsverordnung
Die Person auf die das Ausfuhrkennzeichen erteilt werden soll, muss persönlich vorstellig werden. Eine Vertretung in Vollmacht ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- ein gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Visum im Original
- Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
- Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichenschilder, wenn Fahrzeug zugelassen
- Versicherungsbestätigungskarte für ein Internationales Kennzeichen (gelb)
- Eigentumsnachweis (nur bei Kauf im Landkreis Oder-Spree)
- gültige Hauptuntersuchung § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich (nur ausländische Fahrzeuge)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Juristische Personen (zum Beispiel Firmen) müssen folgende Unterlagen zusätzlich in deutscher Sprache vorlegen:
- Handelsregisterauszug
- Paß des Geschäftsführers in Farbkopie
- SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben vom Geschäftsführer
Formular: SEPA-Lastschrift