Inhalt

Ausfuhrkennzeichen

Rechtliche Hinweise: §45 Fahrzeugzulassungsverordnung

Die Person auf die das Ausfuhrkennzeichen erteilt werden soll, muss persönlich vorstellig werden. Eine Vertretung in Vollmacht ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen:

  • ein gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Visum im Original
  • Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
  • Fahrzeugschein (ZB I) und  Kennzeichenschilder, wenn Fahrzeug zugelassen
  • Versicherungsbestätigungskarte für ein Internationales Kennzeichen (gelb)
  • Eigentumsnachweis (nur bei Kauf im Landkreis Oder-Spree)
  • gültige Hauptuntersuchung § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich (nur ausländische Fahrzeuge)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Juristische Personen (zum Beispiel Firmen) müssen folgende  Unterlagen zusätzlich in deutscher Sprache vorlegen:

  •  Handelsregisterauszug
  • Paß des Geschäftsführers in Farbkopie
  • SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben vom Geschäftsführer

Formular: SEPA-Lastschrift