Engagement-Förderung
Richtlinie zur Engagement-Förderung
Mit Verabschiedung einer eigenen Engagement-Richtlinie erfährt die Ehrenamtsförderung ab 2025 im Landkreis darüber hinaus eine weitere qualitative Entwicklung und wird aus einem Guss, gezielt und niedrigschwellig, erbracht.
Teil A Förderung von gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlich Engagierten
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements“ enthält folgende Förderbausteine. Bestehende und neue Instrumente werden zusammengeführt:
- Gutschein für Rechtsberatung in steuerlichen und rechtlichen Fragen der ehrenamtlichen Tätigkeit (Antrag auf Ausstellung eines Beratungsgutscheins - Rechtsberatung (Anlage A1))
- Qualifizierung für Vorstandstätigkeit in Vereinen, maximal 50 Euro je Qualifizierungsmaßnahme (Antrag auf einen Zuschuss für Qualifikation im Ehrenamt (Anlage A2))
- Zuschuss zu Sachausgaben, maximal 80 Prozent der Gesamtausgaben, maximal 300 Euro pro Vorhaben (Antrag auf Zuschuss zu Sachausgaben Engagement Entwicklung (Anlage A3))
- Auslagenersatz: Kommunikation, Büro- und Lehrmaterial, Räumlichkeiten, Fahrkosten, Honorarkosten; maximal 300 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr (Antrag auf Auslagenersatz (Anlage A4), Bestätigung über das ehrenamtliche Engagement (Anlage A5) und Abrechnung der Kosten (Anlage A6))
Teil B Förderung der Freiwilligenagenturen im Landkreis Oder-Spree
- Bezuschussung von Personal- und Sachkosten für Betrieb von bis zu vier Freiwilligenagenturen (Anlage B1 - Antrag auf Förderung der Freiwilligenagenturen)
- Kernaufgabe: Kostenlose sowie träger- und zielgruppenneutrale Beratung und Vermittlung von (potentiellen) Ehrenamtlichen in Einrichtungen
Rechtsberatung
Sie brauchen Unterstützung in rechtlichen und steuerlichen Fragen Ihres Ehrenamtes? Wir geben Ihnen auf Antrag und nach Prüfung gerne einen Beratungsgutschein bei einer unserer beauftragten Kanzleien aus.
Zuschuss zu Qualifizierung für Vorstandstätigkeit
Ihr Verein steht vor einem Generationswechsel an der Spitze oder Ihr Vorstand möchte sich durch eine Qualifizierung besser rüsten für die künftige Vereinsarbeit? Lassen Sie Ihre Weiterbildung mit bis zu 50 Euro je Maßnahme bezuschussen.
Zuschuss zu Sachausgaben
Ein kleines Projekt soll endlich angeschoben und verwirklicht werden? Für Sachausgaben (Material für Nachwuchsgewinnung, für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für ehrenamtlich organisierte öffentliche Veranstaltungen, Anschaffung digitaler Ausrüstung für Vereinszwecke, Anschaffungen zur strategischen Weiterentwicklung des Vereins) können bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben, jedoch maximal 300 Euro pro Vorhaben bezuschusst werden.
Auslagenersatz
Sie haben zur Ausübung Ihres Ehrenamts finanzielle Belastungen zu tragen, ohne von anderer Seite eine Entschädigung zu erhalten? Ein Auslagenersatz kann bis zu einer Höhe von maximal 300 Euro pro Kalenderjahr und Antragsteller gewährt werden für Kommunikationskosten, Büro- und Lehrmaterial, Kosten für genutzte Räumlichkeiten, notwendige Fahr- oder Honorarkosten.
Alternative Förderungen
- Jährlich aktualisierte Förderprogramme der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), Newsletter und Qualifizierungs- und Beratungsformate
- LEADER-Förderung für den ländlichen Raum, regionale Ansprechpartner LAG Märkische Seen: Grit Körmer und LAG Oderland: Jeannette Gruner
- Kulturförderung des Landkreises
- Sportförderung des Landkreises
- Lottomittel des Landes Brandenburg