Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11-14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine importierte Leistungsbeschreibung aus dem Verwaltungsportal des Landes Brandenburg, auf deren Inhalt wir keinen redaktionellen Einfluss haben.