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Fahrerlaubnis Erweiterung Um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Sie haben nachträglich auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars

  • Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.





  • Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

    Gebühr: 7,70 EUR (Vorkasse: nein)

  • Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

    Gebühr: 3,30 EUR (Vorkasse: nein)

  • Kosten für die Überprüfung je Begleitperson

    Gebühr: Mindestens 1,50 EUR, höchstens 10,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Fachlich freigegeben am: 21.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Um Ihre Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17" zu erweitern, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
    • Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
    • Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
    • Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet, auch wenn Sie den Pkw führen.
    • Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.

für Bewerber:

o        Bei Erweiterung: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis

o        Mindestalter 17 Jahre (Antragstellung 6 Monate vorher möglich)

o        ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

o        Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B

o        erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung

für Begleitpersonen:

o        Vollendung des 30. Lebensjahres

o        Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren

o        zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.