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Hygieneüberwachung

Im Zentrum unserer Hygieneüberwachung steht der Schutz vor Infektionen – insbesondere in Einrichtungen, in denen viele Menschen betreut, versorgt oder sich gemeinsam aufhalten. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser und Arztpraxen, Einrichtungen der Alten- und Pflegeversorgung, Kindergärten und Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Betriebe der Körper- und Schönheitspflege sowie Bestattungs- und Kur- und Badeanlagen.

Unser Gesundheitsamt berät diese Einrichtungen, überprüft die hygienischen Bedingungen vor Ort und nimmt Kontrollen bzw. Begehungen vor, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu veranlassen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Erstellung bzw. Umsetzung von Hygiene- und Infektionsschutzplänen durch die Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder den einrichtungsspezifischen Hygieneverordnungen. Bei Hinweisen oder Beschwerden — etwa wenn hygienische Missstände vermutet werden — unterstützen wir als Ansprechpartner und prüfen vor Ort. So tragen wir dazu bei, dass alle Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder vulnerablen Personengruppen dienen, sichere Rahmenbedingungen bieten.

Gut zu wissen: Zur Herstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der hygienischen Bedingungen in oben benannten Einrichtungen wurden im und für das Land Brandenburg Rahmenhygienepläne nach §§ 35 & 36 des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet.