Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares »Altkennzeichen« zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Online-Dienst zur Kraftfahrzeug-Zulassung
Es können folgende Vorgänge online erledigt werden:
- Neuzulassung
- Wiederzulassung
- Umschreibung, Adressänderung
- Außerbetriebsetzung
- Wunschkennzeichen (aktuell nicht für Zulassungsdienste und Autohäuser)
Folgende Sonderfälle können derzeit in der internetbasierten Zulassung noch nicht durchgeführt werden:
- Oltimer-Kennzeichen (Nicht bei erstmaliger Vergabe)
- Rote Kennzeichen
- Grüne Kennzeichen
- Wechselkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Diplomaten-Kennzeichen
- Minderjährige Antragstellende
- Auskunftssperre vorliegt
i-Kfz (Kraftfahrzeug-Zulassung)
Hinweise zur Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Dienstes
- Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder elektronischer Aufenthaltstitel
- Lesegerät für den Personalausweis oder aktuelles Smartphone mit NFC-Schnittstelle
- Auf dem PC oder Smartphone muss die AusweisApp2 installiert sein
Wichtige Hinweise zur Nutzung des Online-Dienstes
Bei den angebotenen internetbasierten Zulassungsvorgängen können nur normale Kennzeichen vergeben und verwendet werden. Eine Vergabe oder verwendung von Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen, Elektrokennzeichen und so weiter ist hier nicht möglich.
- Benutzerleitfaden für natürliche Personen , Stand: 29. August 2023 , Beschreibung: Land Brandenburg, Telecomputer
- Benutzerleitfaden für juristische Personen , Stand: 29. August 2023 , Beschreibung: Land Brandenburg, Telecomputer
Der Landkreis Oder-Spree bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Kreditkarte
- Giropay
Wichtig: Sicherheitscodes müssen auf beiden Dokumenten (Fahrzeugschein - ZB I) und (Fahrzeugbrief - ZB II) vorhanden sein, sonst istkeine online Bearbeitung möglich. Bei der Abmeldung benötigen Sie den Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (seit 1. Januar 2015 im Umlauf). Bei Zulassung und Umschreibung: Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Weitere Informationen:
Kosten
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20
- Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein »Altkennzeichen« entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Formulare
Ergänzung Land Brandenburg:
Antrag kann im Zulassungsverfahren mündlich gestellt werden, im Onlineverfahren, soweit angeboten, schriftlich.
Persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine importierte Leistungsbeschreibung aus dem Serviceportal des Landes Brandenburg, auf deren Inhalt wir keinen redaktionellen Einfluss haben.