Krankenhaushygiene
Das Gesundheitsamt hat im Bereich der Krankenhaushygiene eine zentrale Überwachungs-, Beratungs- und Kontrollfunktion. Die Aufgaben ergeben sich vor allem aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie den jeweiligen Landesgesetzen.
Regelmäßige Hygienebegehungen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen dienen dazu, die vorhandenen Hygienestandards einer Einrichtung zu ermitteln sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen. Auf diese Weise lassen sich nosokomiale Infektionen verhindern und die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten vermeiden. Das kommt nicht nur dem Patientenschutz, sondern auch der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zugute. Außerdem bietet das Gesundheitsamt eine fachliche Beratung der medizinischen Einrichtungen zu Hygienemaßnahmen, baulichen Anforderungen, organisatorischen Verbesserungen, sowie dieUnterstützung bei der Erstellung oder Anpassung von Hygieneplänen.