Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.
Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).
Rechtsgrundlage(n)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Kosten
Keine.
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Frist
Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine importierte Leistungsbeschreibung aus dem Serviceportal des Landes Brandenburg, auf deren Inhalt wir keinen redaktionellen Einfluss haben.