Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten und die Erschließung muss gesichert sein.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan
- Erklärung des Entwurfsverfassers dass das Vorhaben den Festsetzungen im Bebauungsplan und den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
Gemäß Tarifstelle 1.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.
Fristen
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.