Angelschein
Publikumsverkehr bis auf Weiteres eingestellt
Damit der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann, wird der Publikumsverkehr bis auf Weiteres eingestellt.
Anträge auf Erteilung eines Jagdscheines werden nur noch postalisch entgegengenommen und bearbeitet. Zu übersenden ist das Antragsformular, der Jagdschein und der Versicherungsnachweis. Die Bezahlung erfolgt dann per Überweisung.
Die Fischereiabgabe kann Online über www.angelkarten.com entrichtet werden.
In sonstigen Angelegenheiten können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden!
Erreichbarkeit
- Telefon: 03366 35-1831
- Email: landwirtschaftsamt@l-os.de
Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde die Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Jagd- und Fischereibehörde der Stadt Frankfurt (Oder) dem Landkreis Oder-Spree übertragen. Grundlage hierfür war der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen beiden Behörden.
Regelungen zur Angelfischerei im Naturschutzgebiet
- Spreewiesen südlich Beeskow
- Oder-Neiße
- Mittlere Oder
- Groß Schauener Seenkette
- Spreebögen bei Briescht
- Schwarzberge Spreeniederung
Informationen zur Anglerprüfung
Anträge der Fischereibehörde
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
- Antrag auf Zulassung Elektrofischfang
- Genehmigung von Angelveranstaltungen