Ausfuhrkennzeichen
Rechtliche Hinweise: §19 Fahrzeugzulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- ein gültigen Personalausweis / Reisepaß mit Visum im Original
- Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
- Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichenschilder, wenn Fahrzeug zugelassen
- Versicherungsbestätigungskarte für ein Internationales Kennzeichen (gelb)
- Eigentumsnachweis
- gültige Hauptuntersuchung § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Juristische Personen (z. B. Firmen) müssen folgende Unterlagen zusätzlich in deutscher Sprache vorlegen:
- Handelsregisterauszug
- Paß des Geschäftsführers in Farbkopie
- SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben vom Geschäftsführer
Gebühren: circa 30,70 Euro bis circa 46,00 Euro, ggf. eine Abmeldegebühr von circa 7,70 Euro
Formular: SEPA-Lastschrift