Hygieneüberwachung
Förderung der Hygiene und Verringerung des Infektionsrisikos in öffentlichen Einrichtungen mit Überprüfung und Beratung von:
- Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen
- Altenpflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen
- Schulen, Kindergärten und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen
- Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Sporthallen, Campingplätzen
- Einrichtungen der Schönheitspflege und Körperkunst
- Abfall- und Abwasseranlagen
- Einrichtungen des Bestattungswesens
- Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens
Zur Herstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der hygienischen Bedingungen in oben benannten Einrichtungen wurden im und für das Land Brandenburg Rahmenhygienepläne nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet.