Tierschutz
Aufgaben
Im Fachgebiet Tierschutz werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf der Grundlage des geltenden Tierschutzrechtes alle amtlichen Aufgaben der Landkreise zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Tierschutzrecht durchgeführt. Für nach Tierschutzgesetz genehmigungspflichtige gewerbliche Tierhaltungen werden nach Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen entsprechende Genehmigungen erteilt.
Aktuelles im Fachbereich
- Mäh-Knigge - Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd (ALB Bayern E.V.)
- Vorbereitung der ersten Mahd zum Schutz der Tiere (Kitzrettung-Hilfe - Jägervereinigung Lauterbach e. V.)
Schwerpunkte
- Ausstellung von Befähigungsnachweisen gemäß Tierschutztransport-Verordnung
- Erteilung von Sachkundebescheinigungen gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung
- Erteilung von Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz
- Überwachung der Tierhaltungen mit § 11 Tierschutzgesetz
- Überwachung der Nutztierhaltungen
- Überwachung der Schlachtbetriebe des Landkreises hinsichtlich der Einhaltung der geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Schlachtung
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen wegen Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht
- Einleitung von Maßnahmen auf der Grundlage des geltenden Verwaltungsrechtes
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Abgabe von Straftaten an die Staatsanwaltschaft
Merkblätter und Formulare
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes PDF-Datei: 97 kB , Stand: 23. Juli 2015 Hinweis: nicht barrierefrei
- Tierschutzanzeige PDF-Datei: 120 kB , Stand: 31. August 2021 Hinweis: nicht barrierefrei
- Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz Text: Beitrag , Stand: 31. August 2022
- Fundtiere Text: Beitrag , Stand: 17. Juni 2019
- Schlachtung gravider Tiere Text: Beitrag , Stand: 10. April 2019
- Witterungsschutz für Weidetiere Text: Beitrag , Stand: 31. Juli 2020
- Ziegenhaltung Text: Beitrag , Stand: 10. April 2019