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Brandenburg und die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind seit Kurzem von der Europäischen Union als Regionen anerkannt, in der Rinderbestände frei von der infektiösen bovinen Rhinotracheitis (BHV1-Infektion) sind. Dahinter verbirgt sich eine anzeigepflichtige Rinderseuche, die hauptsächlich durch Atemwegserkrankungen bei Kälbern gekennzeichnet ist. Zum weiteren Schutz der Tierbestände gelten ab sofort auch für Rinderhalter im Landkreis Oder-Spree spezifische Vorschriften bei der Einfuhr von Rindern aus Gebieten, die nicht zu den anerkannt BHV1-freien Regionen zählen. So dürfen in die BHV1-freien Landkreise nur Rinder transportiert werden, die nicht gegen BHV1 geimpft sind. Im Herkunftsbetrieb der Tiere dürfen in den letzten 12 Monaten keine klinischen oder pathologischen Anzeichen einer solchen Infektion aufgetreten sein. Neben den jetzt neu hinzugekommenen Regionen haben in Deutschland die Freistaaten Bayern und Thüringen, darüber hinaus in Europa die Länder Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden, die Provinz Bozen in Italien sowie die Schweiz den Status „BHV1-freie Region“.

Das Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Oder-Spree stellt hier ein Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zur Verfügung, das ausführlich über die jetzt neu zu beachtenden Regelungen beim Handel mit Rindern informiert. Mit Fragen können sich Rinderhalter unter der Rufnummer 03366 - 351391 an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.

Mario Behnke
Pressestelle

Datum: 5. März 2015