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Fundtiere

Definition

Fundtiere sind besitzlos, das heißt es besteht keine Sachherrschaft über das Tier.

Laut dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 24. Juni 2018 (BVerwG 3 C 24.16) ist bei aufgefundenen, entlaufenden, verlorenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Tieren von Besitzlosigkeit auszugehen. Dies wurde damit begründet, dass die Eigentumsaufgabe an einem Tier gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot verstößt und die Eigentumsaufgabe somit nichtig ist. Somit ist das Fundrecht anzuwenden.

Unterbringung und Versorgung

Die Ordnungsbehörden können die Verpflichtung (Unterbringung, Pflege, Betreuung) den örtlichen Tierschutzvereinen und Tierheimen übertragen, jedoch entfällt dadurch ihre gesetzlich begründete Zuständigkeit nicht (Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 23. April 2012, Aktenzeichen 11 LB 267/11).

Tierärztliche Behandlungen von Verletzungen, akuten Erkrankungen und unerlässliche prophylaktische Maßnahmen wie Impfungen und Entwurmungen sind erstattungsfähig.

Für die Tötung eines Fundtieres gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Tötung ist nur als das letzte mögliche Mittel zulässig (Pflegegebot des Tierschutzgesetzes § 2 Nummer 1 und § 1 Satz 2). Die Euthanasie darf nicht durchgeführt werden, wenn laut Tierarzt noch Heilungsaussichten bestehen. Die Fundbehörde hat Pflicht zur Veranlassung angemessener Pflegemaßnahmen.

Zuständigkeit

Für den Vollzug des Fundrechtes sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden nach der Fundwesenzuständigkeitsverordnung vom 1. September 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt II Satz 632) zuständig.

Es ist zwischen folgenden Tierarten zu unterscheiden:

  • Nutztiere, Haustiere
  • Wildtiere (jagdbares Wild)
  • Wildtiere (kein jagdbares Wild), geschützte Arten
  • Wolf

Grundsätzlich gilt folgende Zuständigkeit:

  • Fundtiere, „ausgesetzte“ Tiere: Ordnungsamt, Polizei
  • Nutztiere, beschlagnahmte Tiere: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 03366 35-1900, 03366 35-1921
  • Wildtiere: Jagd- und Fischereibehörde, Telefon: 03366 35-1342, 03366 35-1344, 03366 35-1340
  • Artengeschützte Tiere: Untere Naturschutzbehörde, Telefon: 03366 35-1678, 03366 35-1679
  • Wolf: Landesamt für Umwelt, Telefon: 03334 662711
    • Risshotline Nord/Ost,Telefon: 01577 8903663
    • Risshotline Süd/West, Telefon: 0173 7154512

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

  • Nutztiere:
    • Enten
    • Esel
    • Gans
    • Huhn
    • Pferd
    • Pute
    • Rind
    • Schwein
    • Schaf
    • Brieftaube
    • Ziege
    • Biene
  • Haustiere
    • Hund
    • Katze
    • Vögel (Psittaciden)
    • Reptilien

Untere Naturschutzbehörde

  • Wildtiere (kein jagdbares Wild), geschützte Arten:
    • Biber
    • Igel
    • Eichhörnchen
    • Greifvögel, Mauersegler, Singschwan, Storch, Rabenvogel
    • Fledermaus
    • Maulwurf
    • Insekten, Bienen, Wespen, Hornissen
    • Schlangen, Schildkröten

Jagdbehörde

  • Wildtiere, jagdbares Wild:
    • Dachs
    • Damwild, Hirsch, Reh
    • Fuchs
    • Höckerschwan, Wildente, Wildtaube, Rabenvogel, Kormoran
    • Wildschwein
    • Waschbär

Landesamt für Umwelt

  • Wolf

Totfunde

  • Verdacht auf Wilderei, Schlagfallen: Jagdbehörde, Untere Naturschutzbehörde
  • Geschützte Tiere: Untere Naturschutzbehörde
  • Wolf: Landesamt für Umwelt und Polizei
  • Seuchenverdacht: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  • Lagerung von Todfunden: auslaufsichere Behältnisse,
  • abgeschlossener Raum, abgedeckt und geschützt vor Zugriff von Tieren und Menschen
  • Entsorgung von Todfunden: SecAnim GmbH 0180 5072742

Datum: 17. Juni 2019