Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung gemäß § 54a Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Mit der Durchführung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung geben Sie Ausbildungsbewerbern durch das Absolvieren eines langfristigen Praktikumsverhältnisses die Chance, für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Gleichzeitig haben Sie die Gelegenheit, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und hinsichtlich der Fähigkeiten und Eignung zu testen.
Das Angebot zielt vorrangig auf Jugendliche unter 25 Jahren, die bisher noch keine Ausbildung absolviert haben, als Ausbildungssuchend gemeldet und am Ende eines jeden Bewerbungsjahres noch unvermittelt sind.
Kerngedanke ist, im Verlauf der Einstiegsqualifizierung Inhalte einer anerkannten Berufsausbildung vorab zu vermitteln. Die Tätigkeiten der Qualifikanten orientieren sich dabei an den betrieblichen und berufsspezifischen Erfordernissen.
Das Ziel der Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis (oder auch Beschäftigungsverhältnis) ist grundsätzlich optional und jederzeit möglich.
Gern beraten Sie die Mitarbeiter des Bereichs Ausbildungsberatung zu weiteren Rahmenbedingungen der Einstiegsqualifizierung. Nutzen Sie hierzu bitte die nebenstehenden Kontaktmöglichkeiten.