BAföG
Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Wer kann diese Leistung beantragen?
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende an den in § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz bezeichneten Ausbildungsstätten. Ein Verzeichnis der förderungsfähigen Ausbildungsstätten finden Sie auf der Seite zur Ausbildungsförderung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Ausbildungsförderung wird mit Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht - frühestens aber ab Schuljahres- beziehungsweise Ausbildungsbeginn. Zur Fristwahrung genügt ein formloses Antragsschreiben.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Portal BAföG-Digital. Alternativ erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare auf der bundesweiten Informationsseite zum BAföG.
Die Anträge richten Sie bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Formblatt 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
- Nachweise zum Einkommen der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers im Schuljahr sowie zum Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung
- gegebenenfalls Bescheinigung über die Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Formblatt 02 – Bescheinigung nach § 9 BAföG
- gegebenenfalls Formblatt 04 – Kinder der auszubildenden Person
von den Eltern beziehungsweise Ehegatten, Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Formblatt 03 – Einkommenserklärung (von Eltern / Ehegatten / Lebenspartnern)
- Einkommensnachweise für das vorletzte Kalenderjahr vor der Antragstellung (Kopie des Einkommensteuerbescheides, sofern dieser nicht erstellt wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnsteuerbescheinigungen für das vorletzte Kalenderjahr)
- sonstige Einkommensnachweise für das vorletzte Kalenderjahr (zum Beispiel Krankengeldnachweise, Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit oder Nachweise zu sonstigen Lohnersatzleistungen, Rentenbescheide zum 1. Juli des entsprechenden Jahres)
- Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz des vorletzten Kalenderjahres über geleistete Beiträge zur Riester-Rente
- falls zutreffend der Gewerbesteuerbescheid für das vorletzte Kalenderjahr
- Halb- oder Waisenrentenbescheid zum 1. Juli des vorletzten Kalenderjahres der Geschwister der Antragstellerin oder des Antragstellers
Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständigen Anträgen (mit allen notwendigen Unterlagen) bis zu drei Monate.
Die Leistungsgewährung erfolgt für ein Schul- beziehungsweise Ausbildungsjahr.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Amtes für Ausbildungsförderung.
Ebenso erhalten Sie Informationen über die kostenfreie bundesweite Rufnummer 0800 BAFOEG1 (oder 0800 2236341) oder auf der Internetseite zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.