Drei neue Türen zum Amt - und keine davon hat Öffnungszeiten
Der Landkreis Oder-Spree erweitert sein digitales Serviceangebot. Drei weitere Anliegen können ab sofort bequem online beantragt werden – von zu Hause oder unterwegs und unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung.
Neu verfügbar sind folgende Online-Dienste:
Auskunft aus dem Sorgeregister
Mit dem Online-Dienst kann eine schriftliche Auskunft beantragt werden.
Alleinsorgende Mütter, die im Landkreis Oder-Spree wohnen, können mit dem Onlinedienst gemäß § 58 SGB VIII einen Nachweis über ihre Alleinsorge beantragen, sofern sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind oder waren und keine gemeinsame Sorge durch Erklärung oder Gerichtsbeschluss besteht.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Wer Informationen zu möglichen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstücks benötigt, kann den entsprechenden Antrag nun ebenfalls online stellen.
Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten
Auch die Einsichtnahme in vorhandene Baugenehmigungsakten kann ab sofort digital beantragt werden.
Die neuen Angebote ergänzen die bereits verfügbaren Online-Dienste des Landkreises und ermöglichen es, Verwaltungsanliegen einfach und zeitlich flexibel auf den Weg zu bringen.
Direkt zu den Online-Diensten:
- Sorgeregister: https://www.landkreis-oder-spree.de/jugendamt-auskunft-sorgeregister
- Baulastenverzeichnis: https://www.landkreis-oder-spree.de/bauamt-auskunft-baulasten
- Baugenehmigungsakten: https://www.landkreis-oder-spree.de/bauamt-akteneinsicht
Datum: 13. Juli 2026