Führerschein-Pflichtumtausch: Jetzt das Sommerloch nutzen und Antrag bequem per Post einreichen
Wer noch einen alten Papierführerschein oder einen älteren Kartenführerschein besitzt, sollte jetzt prüfen, ob der Pflichtumtausch bereits fällig ist. Der Landkreis Oder-Spree empfiehlt, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen und nicht bis kurz vor Ablauf der Frist zu warten. Gerade die ruhigeren Sommerwochen eignen sich gut, um den Umtausch unkompliziert zu erledigen.
Für den Standard-Pflichtumtausch ist kein Termin und kein Besuch im Amt erforderlich. Der Antrag kann vollständig per Post eingereicht werden. Das spart Zeit, Wege und unnötigen Aufwand.
Führerschein in vier Schritten umtauschen
Der Standard-Umtausch lässt sich einfach vorbereiten:
1. Antrag herunterladen und ausfüllen
2. Ausgedrucktes biometrisches Passfoto sowie eine Kopie des Personalausweises beilegen
3. Alten Führerschein im Original hinzufügen
4. Unterlagen in einen Landkreis-Briefkasten einwerfen oder per Post versenden
Der neue EU-Führerschein wird anschließend per Direktversand nach Hause geschickt.
Kein Porto nötig
Die vollständigen Unterlagen können direkt bei der Führerscheinstelle oder in einen der Landkreis-Briefkästen eingeworfen werden. Ein Postversand mit Porto ist dafür nicht erforderlich.
Einwurfmöglichkeiten bestehen an folgenden Standorten:
- Führerscheinstelle Fürstenwalde, Hegelstraße 23A
- Beeskow, Rathenaustraße 13A
- Eisenhüttenstadt, Karl-Marx-Straße 35C
- Erkner, Ladestraße 1
- Fürstenwalde, Am Bahnhof 1E
- Schöneiche bei Berlin, Rüdersdorfer Straße 65
Was passiert während der Bearbeitung?
Häufig wird gefragt, ob man ohne Führerschein fahren darf, wenn das bisherige Dokument mit dem Antrag eingereicht wurde. Ein bereits abgelaufenes Dokument gilt ohnehin nicht mehr. Der Umtausch stellt Antragstellerinnen und Antragsteller daher nicht schlechter.
Zudem sind Inhaberinnen und Inhaber eines Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister erfasst. Die Polizei kann die Fahrerlaubnis dort einsehen. Nach Einreichen des Antrags erhalten Antragstellende außerdem eine Bestätigung über den laufenden Umtausch, die mitgeführt werden kann.
Frist prüfen und rechtzeitig handeln
Die Umtauschfristen richten sich nach der Art des Führerscheins. Bei Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr maßgeblich. Bei Kartenführerscheinen, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, zählt das Erteilungsjahr.
Für viele Jahrgänge ist die Frist bereits abgelaufen. Wer betroffen ist, sollte den Antrag umgehend einreichen. Wer noch Zeit hat, kann den Umtausch trotzdem frühzeitig vorbereiten und so längere Wartezeiten vermeiden.
Wichtig: Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden
Damit der Antrag ohne Verzögerung bearbeitet werden kann, müssen alle Unterlagen vollständig im Umschlag liegen: ausgefülltes Formular, Ausdruck des biometrischen Passfotos, Ausweiskopie und der alte Original-Führerschein.
Den Antrag finden Sie auf landkreis-oder-spree.de unter dem Stichwort „Führerschein Pflichtumtausch“.
Bei Fragen hilft die Führerscheinstelle Fürstenwalde unter 03361 599-3050 weiter.
Datum: 9. Juli 2026