Zeitung ja. Presslufthammer nein. - Was im Ferienjob erlaubt ist und was nicht
Mit dem Start der Sommerferien wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis Oder-Spree erholsame, sonnige und unbeschwerte Ferientage.
Für viele ist die Ferienzeit auch die Gelegenheit, mit einem Ferienjob erste Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen und das Taschengeld aufzubessern. Damit der Start ins Berufsleben sicher gelingt, gelten für Ferienjobs besondere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Wichtige Regeln im Überblick:
- Unter 13 Jahren: Ferienarbeit ist nicht erlaubt.
- 13 bis 15 Jahre: Mit Zustimmung der Eltern sind leichte Tätigkeiten, beispielsweise Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben, möglich.
- 15 bis 18 Jahre: Während der Ferien darf grundsätzlich bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich gearbeitet werden – insgesamt jedoch höchstens vier Wochen im Jahr.
Auch bei einem Ferienjob gilt: Gesundheit und Sicherheit stehen an erster Stelle. Verboten sind gefährliche oder körperlich zu belastende Arbeiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Jugendliche vor Arbeitsbeginn über mögliche Gefahren und den sicheren Umgang am Arbeitsplatz zu informieren.
Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz sowie das Faltblatt „Ungetrübte Ferienarbeit – Was ist beim Jobben zu beachten?“ finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern schöne Ferien, viel Freude bei neuen Erfahrungen und allen, die einen Ferienjob beginnen, einen erfolgreichen und sicheren Start in die Arbeitswelt.
Datum: 8. Juli 2026