So stellen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oder-Spree eine Tierschutzanzeige - Informationen und Ablauf
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Jede einzelne Anzeige erfordert mindestens zwei Vor-Ort-Termine, häufig aber auch drei bis fünf, in komplexeren Fällen sogar noch mehr.
Im Landkreis Oder-Spree haben alle Einwohnenden die Möglichkeit, Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu melden. Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung nimmt jede Anzeige ernst und geht diesen mit rechtlicher und fachlicher Sorgfalt nach.
Zur Erstattung einer Tierschutzanzeige steht auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree ein entsprechendes Formular zur Verfügung:
Dieses Formular sollte möglichst vollständig ausgefüllt werden. Es ist wichtig, alle Fragen präzise zu beantworten und – wenn möglich – Beweismittel wie Fotos, Videos oder Zeugenaussagen beizufügen. Die Anzeige kann anschließend per E-Mail an veterinaeramt@l-os.de oder auf dem Postweg an folgende Adresse übermittelt werden:
Schneeberger Weg 40
Haus N
15848 Beeskow
Nach Eingang der Anzeige wird diese in der Fachsoftware des Amtes erfasst und nach festgelegten Kriterien bewertet und priorisiert. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Art und Schwere des gemeldeten Verstoßes, die Dringlichkeit aus Sicht des Tierschutzes sowie die Qualität und Aussagekraft der beigefügten Beweise. Wichtig zu wissen: Wiederholte Meldungen desselben Vorfalls durch mehrere Personen führen nicht zu einer schnelleren Bearbeitung – sie verzögern vielmehr den Ablauf, da sie zusätzliche Bearbeitungszeit binden, die dann für die Kontrolle vor Ort fehlt.
Im Anschluss an die Anzeige erfolgen Vor-Ort-Kontrollen durch fachkundige Mitarbeitende des Veterinäramtes. Dabei wird geprüft, ob die Tierhaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn Verstöße festgestellt werden, ergehen Anordnungen mit konkreten Fristen zur Behebung der Missstände. Diese werden in regelmäßigen Abständen nachkontrolliert.
Je nach Schwere des Verstoßes unterscheiden sich die rechtlichen Folgen: Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Handelt es sich hingegen um einen möglichen Straftatbestand, wird der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung übergeben. In besonders gravierenden Fällen kann darüber hinaus ein Haltungs- und Betreuungsverbot ausgesprochen werden. Dies stellt einen erheblichen Eingriff dar, der nur bei schweren und wiederholten Verstößen zum Tragen kommt.
Zur Erstattung einer Tierschutzanzeige steht auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree ein entsprechendes Formular zur Verfügung
Die Bearbeitung von Tierschutzanzeigen im Landkreis Oder-Spree ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Allein in den vergangenen Jahren zeigt sich eine deutliche Zunahme der gemeldeten Fälle:
- 2021: 148 Anzeigen
- 2022: 213 Anzeigen
- 2023: 205 Anzeigen
- 2024: 283 Anzeigen
- 2025 (bis Juli): 147 Anzeigen
Jede einzelne Anzeige erfordert mindestens zwei Vor-Ort-Termine, häufig aber auch drei bis fünf, in komplexeren Fällen sogar noch mehr. Parallel dazu ist auch die Zahl schwerer Verstöße gestiegen. So wurden im Jahr 2023 zwei Haltungs- und Betreuungsverbote verhängt, im Jahr 2024 bereits fünf. Im laufenden Jahr 2025 wurden bislang sechs dieser Verbote ausgesprochen, zwei weitere Fälle befinden sich derzeit in Bearbeitung. Dies verdeutlicht, dass besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzrecht zunehmen – und ein Haltungs- und Betreuungsverbot nur dann ausgesprochen wird, wenn erhebliche Mängel in der Tierhaltung vorliegen.
Gut zu wissen: Aktuell arbeiten im Landkreis Oder-Spree eine amtliche Tierärztin und eine ordnungsbehördliche Sachbearbeiterin an der Bearbeitung der Tierschutzanzeigen. Ab November 2025 wird das Team durch eine Tierschutzkontrolleurin verstärkt. In Phasen mit besonders hohem Aufkommen übernehmen auch andere amtliche Tierärztinnen und Tierärzte des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zusätzliche Aufgaben im Bereich Tierschutz. Dabei verstehen sich alle Beteiligten als Anwälte der Tiere – ausgestattet mit Fachwissen, Rechtskenntnis und einem hohen Maß an Engagement für das Tierwohl.
Die Arbeit des Veterinäramts folgt dabei stets den gesetzlichen Vorgaben und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots. Das bedeutet: Es wird stets versucht, zunächst mit milden Mitteln auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken. Erst wenn diese Maßnahmen erfolglos bleiben, dürfen weitergehende Schritte eingeleitet werden. Dieser Grundsatz ist fester Bestandteil unseres Rechtsstaats und gewährleistet, dass jeder Betroffene rechtlich gehört und geschützt wird.
Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz aller Beteiligten – sowohl der Anzeigenden als auch der Beschuldigten – können zu laufenden Verfahren keine detaillierten Auskünfte erteilt oder veröffentlicht werden.
Petra Senger, Leiterin des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: „Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Aufmerksamkeit, ihre Unterstützung und die Einhaltung der geltenden Regeln – denn klare Abläufe und eine enge Zusammenarbeit ermöglichen ein schnelles, zielgerichtetes Handeln im Sinne eines wirksamen Tierschutzes.“
Datum: 29. Juli 2025